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Dipl.-Psych. Claudia Walter 

Fachpsychologin f. Rechtspsychologie BDP/DGPs / Mediatorin

 

 


 

Mediation ist

ein außergerichtliches Verfahren zur Konfliktlösung, in dem ein Mediator als neutraler bzw. allparteilicher Dritter zwischen zwei oder auch mehr Konfliktparteien vermittelt.

 

Der Mediator unterstützt

die Parteien dabei, eigenverantwortlich eine einvernehmliche Lösung zu finden, die auch in der Zukunft tragfähig ist. Mediation kann die Betroffenen dazu befähigen, ihre Entscheidungen selbst auszuhandeln, anstatt sie Dritten /Gerichten zu überlassen.

Oft treten während des Verlaufs der Mediation Befriedungsprozesse und eine Kommunkikationsverbesserung ein, die den Streitparteien ermöglichen auch zukünftig eigenständig miteinander zu sprechen und Angelegenheiten zu regeln ohne, dass immer wieder Eskalationen eintreten.

Die Mediation versucht die ganz konkrete und individuelle Situation aller Beteiligten zu berücksichtigen und in die Lösungsfindung einzubeziehen. Dabei hat der Mediator keine Entscheidungsbefugnis und kein Interesse im Streitfall. Er ist neutral und zur Verschwiegenheit verpflichtet.

 

Mediation ist keine Rechtsberatung.

Den beteiligten Konfliktpartner wird geraten, sich in jedem Fall juristisch zu informieren. Die Ergebnisse der Mediation werden in der Regel in einem schriftlichen Memorandum / einer rechtsverbindlichen Abschlussvereinbarung zusammengefasst, und zwar so, wie Sie als Beteiligte dies gemeinsam formulieren und gutheißen. Dazu werden in der Regel Anwälte eingeschaltet, bzw. wird die Vereinbarung noteriell beurkundet oder in einer gerichtlichen Vereinbarung juristisch abgesichert.

Mediation ist ein freiwilliges Verfahren und kann von Ihnen in jeder Phase beendet werden.

 

Mediation bietet sich zur Konfliktregulierung in vielen Bereichen an, wie z.B. bei:

  • Trennung und Scheidung (z.B. bei der Regelung des Aufenthaltes des Kindes / der Kinder oder des Umgangs, des Vermögens, der Hausratsaufteilung, des Unterhalts)
  • Konflikte in Familien (Generationsnkonflikte, Partnerschaftkonflikte, Konflikte in "Patchwork-Familien", Konflikte zwischen Eltern und Kindern)
  • Konflikte in Adoptiv- und Pflegefamilien
  • Erb-Auseinandersetzungen
  • Nachbarschaftsstreit
  • Vertragsregelungen für das private Zusammenleben
  • Konflikte innerhalb von Unternehmen oder Institutionen (Streit zwischen Mitarbeitern, zwischen Mitarbeitern und Leitung)
  • Unternehmensnachfolgen, insbesondere bei Familienunternehmen